
3.ZUR SOZIALGESCHICHTE
Teil I
ПЕРЕД ТЕМ, КАК ЧИТАТЬ
1. Итак, теперь вы знаете, что такое «Sozialstaat». Введем новое понятие «Sozialgeschichte». У нас «Sozialgeschichte» ассоциируется со словами «die Gesellschaft», «soziale Schichten», «die Besitzenden», «die Аnnеn», «revolutionare Bewegung», а у вас? Перечислите ваши ассоциации.
А теперь посмотрим, что об этом написано в тексте «Zur Sozialgeschichte», часть 1:
Der soziale Rechtsstaat der Gegenwart entwickelte sich in еinеm über hundert Jahre dauernden Ringen zwischen Besitzstandswahrung der Besitzenden, revolutionarem Protest der Notleidenden und reformerischen Кräften. Die Not der
Arbeiterschaft des 19. Jahrhunderts ist uns heute nur vorstellbar, wenn wir in den Fernsehbildern aus dritten Ländern die deutsche Wirklichkeit vor 150 Jahren sehen. Auch unter den Besitzenden gab es damals nicht wenige, die aus christlicher oder einfach menschlicher Nächstenliebe dem Elend nicht tatenlos zusehen wollten.
Allerdings glaubten diese zu lange, dem Landarbeiter- und Fabrikarbeiterproletariat mit Wohltätigkeit, mit сагitаtivеп Unterstützungen helfen zu können.
Dazu reichten private Кräfte nicht aus, staatliches Handeln war notwendig. Um den richtigen Weg und die mögliche Höhe staatlicher Maßnahmen wurde hart gekämpft. So hat die Idee des Sozialstaates ihren historischen Ausgangspunkt in der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts.
Der heutige soziale Rechtsstaat wird durch drei Prinzipien geprägt, die sich durchgesetzt haben: Personalität, Solidarität und Subsidiarität. Das Personalitätsprinzip verlangt, dass jede Person zuerst für sich selbst sorgt, bevor Hilfe von аußеn erwartet werden darf. Das Solidaritätsprinzip geht, getragen vom Bewußtsein der Menschenwürde, davon aus, dass man sich gegenseitig helfen muss, aber in eigener Notlage auch Hilfe erwarten darf. AIso nicht пur Wohltätigkeit, sondem Risikoverteilung auf viele Schultern. Wer heute Beiträge und Steuern zahlen kann, ist morgen moglicherweise der Leistungs- und Hilfeempfänger. Im Generationenvertrag für die Alterssicherung wie im Versicherungssystem für andere Wесhsеlfälle des Lebens kommt Solidarität zur Anwendung. Die Subsidiarität ordnet die Zuständigkeiten. Wo die kleinere Einheit nicht mehr stark genug ist, soll die nächstgrößere eingreifen, zuerst die Familie, die Nachbarschaft, dann die Versicherung oder die Gemeinde und das Land, zuletzt der Bund und nächstens die Europäische Union.
caritativ, lat = mildtätig, von: Caritas od. Karitas, f,: Nächstenliebe, Barmherzigkeit
